Wichtige Mitteilung!

Feuer frei!
aber bitte mit Vorsicht!

offizielle aktuelle Medienmitteilung vom 30. Juli 2018
– Medienmitteilung; Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Verwaltungskreise Thun, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli

In den Verwaltungskreisen Thun, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli ist die Waldbrandgefahr weiterhin auf der Stufe «erheblich». Es gelten nach wie vor keine Feuer- und Feuerwerksverbote. Im Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist aber trotzdem grosse Vorsicht angezeigt. Auf grössere Feuer (Höhenfeuer) ist zu verzichten.

Es sind die folgenden Verhaltensregeln zu befolgen:

  • Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei sollen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort
  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
  • Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
  • Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und sollen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.

Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern wird voraussichtlich am Donnerstag, 2. August neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.